h) Die Betreiber beantragen am 28. März 2022, dass auf die geplante Stilllegung verzichtet werde. Zum einen habe das AFU im Rahmen des Rekursverfahrens 1 bestätigt, dass der Bio-Luftwäscher funktioniere und das Grundstück der Geruchskläger ausserhalb des errechneten Mindestabstands läge. Der Luftfilter entspreche nach wie vor den Anforderungen einer modernen Abluftreinigungsanlage, woran sich nichts ändere, dass am 11. November 2021 ein technischer Defekt habe festgestellt werden müssen. Die Anlage sei zwischenzeitlich repariert worden, und gemäss Arbeitsrapport vom 22. März 2022 sei die Funktionsfähigkeit des Luftwäschers wieder gewährleistet.