d) B.___ machen mit Schreiben vom 18. Februar 2022 geltend, dass eine sofortige Stilllegung unverhältnismässig sei. Vielmehr seien jetzt Geruchsmessungen durchzuführen. Falls darauf verzichtet werden sollte, seien sie zu verpflichten, die Filteranlage umgehend zu reparieren. e) C.___ fordern mit Schreiben vom 20. Februar 2022, dass die Anlage umgehend stillgelegt werde, bis amtlich nachgewiesen sei, dass der Wäscher die gesetzlichen Vorschriften erfülle. f) Auch A.___ verlangen mit Eingabe vom 7. März 2022 die umgehende (vorübergehende) Stilllegung. g) Am 15. März 2022 stellte die Vorinstanz den Betreibern den Entwurf eines Nutzungsverbots zum rechtlichen Gehör zu.