I. a) In der Folge einigten sich die Verfahrensbeteiligten darauf, die Funktionsfähigkeit der Bio-Luftwäscheranlage fachmännisch überprüfen zu lassen. Als Fachperson wurde ein Mitarbeiter des AFU des Kantons Thurgau bestimmt. b) Die Überprüfung fand am 11. November 2021 statt. Dabei zeigte sich, dass die Filteranlage nicht funktionierte, weil mangels Wasserzu-