Die Resultate der früheren Augenscheine stünden einer Neubeurteilung deshalb nicht entgegen, weil zum einen die Bedingungen an den Augenscheinen nicht dem üblichen Zustand der Anlage entsprochen hätten (kleinerer Tierbesatz, geringeres Lebendgewicht der eingestallten Tiere und vermutungsweise höhere Sauberkeit wegen der angekündigten Besichtigungen). Zum anderen hätten sich mit dem zwischenzeitlichen Ersatz der bisherigen Spaltenböden auch die Voraussetzungen für die Geruchsbildung verändert, da die tierfreundlicheren Böden zu einer stärkeren Verschmutzung der Tiere und der Liegeflächen führten.