d) Die Stellungnahmen des damaligen Rekursgegners und der Rekurrenten 1 zum Protokoll des AFU vom 14. November 2018 datieren vom 4. und 16. Dezember 2018. Der Rekursgegner bestreitet mit Schreiben vom 17. Januar 2019 namentlich den Vorwurf der Rekurrenten 1, dass der Luftwäscher unterdimensioniert sei. e) Am 4. Juli 2019 weisen die Rekurrenten 1 darauf hin, dass der damalige Rekursgegner den Schweinemaststall zwischenzeitlich verkauft habe. Die Vorinstanz bestätigte die Handänderung auf Rückfrage am 12. Juli 2019, und die neuen Eigentümer, B.___, liessen am