E. a) Das Baudepartement führte am 28. Mai 2018 in Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten sowie eines Vertreters des AFU einen Augenschein durch. Zwar konnte nicht überprüft werden, ob die Filteranlage funktioniert, im Freien konnte aber kein Geruch aus dem Schweinemaststall wahrgenommen werden. Der Schweinemastbetreiber erklärte sich gleichwohl dazu bereit, dem AFU bis Oktober 2018 ein Protokoll über die regelmässige Abschlammung der Waschflüssigkeit zur Verfügung zu stellen und die im Herbst anstehenden Wartungsarbeiten der Bio-Luftwaschanlage in Anwesenheit des AFU und der Rekurrenten 1 durchzuführen.