c) Mit Amtsbericht vom 3. April 2018 führt das AFU aus, dass der berechnete Mindestabstand zum Schweinestall 32 m betrage und eingehalten sei. Art und Menge der Fütterung der Mastschweine des vorliegenden Betriebs seien dem Amt bekannt. Das Futter bestehe im Wesentlichen aus Mischfutter der UFA AG, St.Margrethen, sowie rund 20 Prozent Amidofit, einem Produkt aus Weizenstärke. Diese Produkte seien geruchsmässig unproblematisch. Die Art der Fütterung sei bei der Berechnung des Mindestabstands berücksichtigt. Auch der Tierverkehr werde bereits protokolliert und stünde dem Amt zur Verfügung.