b) Am 13. März 2016 wandten sich A.___ an den Gemeinderat Y.___. Sie machten geltend, die eingebaute Filteranlage habe die Geruchsbelästigungen anfänglich auf ein akzeptables Mass reduziert. Zwischenzeitlich sei der Stall aber verkauft und umgebaut worden. In der Folge sei es wieder zu massiven Geruchsbelästigungen gekommen. Am 21. September 2016 fand eine Ortsbegehung statt, an der man sich auf die Erhöhung der Kamine einigte. Am 22. März 2017 rügten A.___ erneut den Gestank. Am 29. Mai 2017 fand zusammen mit einem Vertreter des Amtes für Umwelt und Energie (heute: Amt für Umwelt; AFU) nochmals eine Ortsbegehung statt.