Eine isolierte Beurteilung der einzelnen Teilprojekte in zwei separaten UVB drängt sich deshalb auf, weil die Auswirkungen auf die Umwelt anders ausfallen, wenn eines der beiden Teilprojekte nicht realisiert werden kann. Zu Recht verweist das AREG in diesem Zusammenhang auf den Umstand, es sei nicht klar, wie gemeinsame Anlageteile dimensioniert und genutzt würden, wenn ein Teilprojekt wegfallen sollte. Dies bringe mit sich, dass die Auswirkungen auf die Umwelt neu zu untersuchen wären. 6.3 Damit erweist sich auch der UVB als mangelhaft und liefert keine hinreichenden Angaben über die Voraussetzungen, die zur Prüfung des Vorhabens nach den Vorschriften über den Schutz der Umwelt