Die Rekurrentin hält dem entgegen, es könne im derzeitigen Verfahrensstadium offenbleiben, ob der UVB den Anforderungen des UVP-Handbuchs des BAFU formell entspreche. Ausserdem sei die Behauptung falsch, wonach der UVB keine konkreten Ausführungen über einen Zeitplan ohne den Abbau S.___ enthalte.