Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 25/2020), Seite 12/15 6. Das AREG erachtet ausserdem den UVB als unvollständig, weil er unter anderem keinen Zeitplan ohne den Abbau S.___ enthalte. Er enthalte nur Aussagen für den Fall, dass beide Projekte zur Ausführung gelangten. Ein separater UVB für die 2. Änderung des Kiesabbauplans T.___ vom 12. April 1987 als eigenständiges Projekt sei deshalb zwingend erforderlich. Die Rekurrentin hält dem entgegen, es könne im derzeitigen Verfahrensstadium offenbleiben, ob der UVB den Anforderungen des UVP-Handbuchs des BAFU formell entspreche.