Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 25/2020), Seite 7/15 der regen Bautätigkeit sei der Bedarf an der Deponierung von sauberem Material markant gestiegen. Daher sei das Einbringen von mehr Material an einem bestehenden Standort zweckmässig. Vor dem Hintergrund der geplanten Erweiterung stelle sich jedoch die Frage, ob die geplante Rekultivierung umsetzbar und zweckmässig sei, weil die Rekurrentin beabsichtige, die heutigen Installationsflächen bzw. die Anlagen weiter zu nutzen. Eine Abstimmung der Projekte sei daher zwingend erforderlich. Eine isolierte Prüfung der Rekultivierung und des künftigen Abbaus sei daher nicht möglich.