Ein Vergleich zur Abbaudauer des Steinbruchs Starkenbach könne deshalb nicht gezogen werden, weil dort Hartgestein abgebaut werde. Es sei korrekt, dass nach aktueller Praxis nicht das Planungsinstrument befristet, sondern mit der Abbaubewilligung eine zeitliche Begrenzung festgelegt werde. Der Sondernutzungsplan müsse jedoch zwingend festlegen, in welchem Zeitraum welche Etappe ausgebeutet und wieder verfüllt werden müsse. Hinsichtlich der Teilung des Verfahrens sei aus kantonaler Sicht eine Änderung der Rekultivierung denkbar. Aufgrund