Die Politische Gemeinde Z.___ sei aktuell an einer Ortsplanungsrevision. In der kommunalen Richtplanung werde einerseits die Rekultivierung des bestehenden Abbaustandorts T.___ thematisiert, andererseits würden die vier geplanten Abbaustandorte in der Gemeinde von der kantonalen Richtplanung übernommen. Das Vorhaben der Rekurrentin umfasse einen herkömmlichen Kiesabbau und keinen Hart- oder Sandsteinabbau. Dies bedinge nicht zwingend, dass die Grube während der gesamten Abbaudauer offenbleiben müsse. Ein Vergleich zur Abbaudauer des Steinbruchs Starkenbach könne deshalb nicht gezogen werden, weil dort Hartgestein abgebaut werde.