c) Mit Vernehmlassung vom 31. August 2018 beantragt das AREG die Abweisung des Rekurses. Das AREG führt unter Einbezug des AFU, des Tiefbauamtes und des Kantonsforstamtes im Rahmen einer koordinierten Vernehmlassung aus, der künftige Kiesabbaustandort S.___ sei mit der Richtplan-Anpassung 13 als Zwischenergebnis in die Richtplanung aufgenommen worden. Basierend auf dem vorliegenden Gesuch sei der Abbaustandort mit der Richtplan-Anpassung 17 (von der Regierung erlassen am 23. Januar 2018) von der Abstimmungskategorie "Zwischenergebnis" auf "Festsetzung" geändert worden. Die Politische Gemeinde Z.___ sei aktuell an einer Ortsplanungsrevision.