Die Regierung des Kantons St.Gallen habe mit der Aufnahme von S.___ in den kantonalen Richtplan zum Ausdruck gebracht, dass einem Abbau keine grundlegenden Hemmnisse entgegenstehen würden. So halte das AREG in der Dokumentation "Abbaustandorte" zur Richtplan-Änderung bezüglich S.___ unmissverständlich fest, dass die offenen Fragen gelöst seien. Dementsprechend seien im Rahmen des Standortdatenblatts lediglich Punkte vorgegeben worden, die im Ab- bauplan-/Baubewilligungsverfahren zu regeln seien. Daran zeige sich, dass die Versorgung des Kantons mit Steinen und Erde aus eigenen Vorkommen einen sehr hohen Stellenwert habe.