Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 25/2020), Seite 5/15 Im Zeitpunkt des Beschlusses sei das koordinierte Verfahren bereits weit fortgeschritten gewesen. So sei die öffentliche Auflage am 22. November 2016 abgeschlossen worden (Art. 4 Bst. d VKoG). Irgendwann seien die Gesuche dann bei den zuständigen kantonalen Stellen gelandet (Art. 4 Bst. e VKoG). Angesichts des weit fortgeschrittenen, aber materiell noch keineswegs abgeschlossenen Verfahrens sei ein Zurückkommen der Vorinstanz auf Art.