Am 4. Mai 2017 fand eine Besprechung statt, an der Vertreter der Gemeinde Z.___ und Mitarbeiter der verschiedenen kantonalen Fachstellen teilnahmen. Hierbei wurde unter anderem festgestellt, dass beim Kiesabbauplan S.___ noch keine Vorprüfung durch das AREG stattgefunden habe, die Unterlagen für eine Beurteilung der Einsprachen bezüglich des Lärms unvollständig seien, für beide Projekte ein UVB benötigt werde und die besonderen Vorschriften zum neuen Abbauplan S.___ fehlen würden.