Ferner wurde der Gemeinderat Z.___ darauf hingewiesen, dass das Amt für Umwelt (AFU) für die Beurteilung der Einsprachen zuständig sei, welche sich gegen Lärm, Staub und Erschütterungen richteten. Über die weiteren Einsprachepunkte habe der Gemeinderat zu entscheiden. Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 25/2020), Seite 3/15 Die Stellungnahme der A.___ AG zu den Einsprachen wurde dem AREG am 28. März 2017 überlassen. Im Begleitschreiben wurde erwähnt, der Gemeinderat Z.___ sehe vor, alle Einsprachen vollumfänglich abzuweisen.