Mit Schreiben vom 7. März 2017 teilte das AREG dem Gemeinderat Z.___ mit, dass die beiden Projekte als eigenständige Vorhaben behandelt würden. Eine Vollständigkeitsprüfung des Abbauplans sei bisher nicht erfolgt. Aufgefallen sei, dass unter anderem die besonderen Vorschriften zum neuen Abbauplan S.___ fehlten. Für eine Stellungnahme nach Art. 21 der eidgenössischen Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (SR 814.011; abgekürzt UVPV) werde die Stellungnahme der A.___ zu den Einsprachen benötigt. Ferner wurde der Gemeinderat Z.___