BDE 2020 Nr. 25 Art. 29 Abs. 2 BV, Art. 15 VRP, Art. 4 Bst. b VKoG, Art. 25a Abs. 1 RPG, Art. 10b Abs. 2 USG. Bei einem Gesuch um Erlass von zwei Abbauplänen wird das rechtliche Gehör ins Anfangsstadium des Verfahrens vorverlagert. Vor diesem Hintergrund besteht deshalb keine Verpflichtung, den Gesuchsteller vor einem Entscheid darauf hinzuweisen, dass seinem Gesuch nicht entsprochen wird (Erw. 3). Eine Abweisung des Gesuchs gestützt auf Art. 4 Bst. b VKoG ist nur möglich, wenn die mangelnde Bewilligungsfähigkeit offensichtlich ist.