8.2.1 Der Rechtsvertreter der Rekurrenten reichte am 12. März 2021 eine Kostennote über insgesamt Fr. 4'928.35 (bestehend aus einem Honorar von Fr. 4'400.–, plus 4 % Barauslagen, plus 7,7 % Mehrwertsteuer) ein. Er begründete die über dem mittleren Honorar liegende Kostennote mit der besonderen Schwierigkeit des Rekurses sowie damit, dass er eine Vielzahl an Rekurrenten vertreten habe und ein mehrfacher Schriftenwechsel stattgefunden habe. Das vorliegende Rekursverfahren ist – entgegen der Ansicht des Vertreters der Rekurrenten – nur als durchschnittlich schwierig zu werten. Aufgrund der Vertretung mehrerer Rekurrenten und des umfangreichen Schriftenwechsels