5.5 Die Rekurrenten beanstanden sodann, dass der Niveaupunkt beim Haus Nord falsch ermittelt worden sei. Der fragliche Niveaupunkt könne – unter Berücksichtigung des Geländeverlaufs in der Umgebung und der bestehenden Aufschüttung zur Garage und zum heutigen Sitzplatz hin – nicht stimmen. Den Rekurrenten ist zuzustimmen, dass die Ermittlung des Niveaupunkts aufgrund der eingereichten Unterlagen nicht nachvollziehbar ist. Der eingezeichnete Verlauf des gewachsenen Terrains scheint um einiges tiefer zu liegen als der angegebene Niveaupunkt des Hauses Nord. Es ist jedoch auch anzumerken, dass es in der Kernzone keine Vorgaben betreffend Gebäudehöhe oder Geschosszahl gibt.