Das TBA führt in Bezug auf die geplante Grundstückszufahrt im Amtsbericht vom 19. Februar 2021 aus, die nötigen Sichtweiten auf die N.___strasse und die M.___strasse seien von dieser aus nicht eingehalten, da es sich um eine schleifend angelegte Zufahrt handle. Eine solche sei an sich schon aus grundsätzlichen Sicherheitsaspekten zu vermeiden, in einem Verkehrsknoten zweier öffentlicher Strassen sei sie aber überhaupt nicht verantwortbar. Die geplante Tiefgarageneinfahrt ist damit nicht verkehrssicher ausgestaltet und kann daher nicht als hinreichende Erschliessung betrachtet werden.