Ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen lässt sich aus dieser nachträglichen Rüge nicht ableiten. Auf die in der Stellungnahme vom 12. März 2021 erhobene Rüge ist deshalb in den nachfolgenden Erwägungen einzugehen. 1.6 Auf den Rekurs ist somit einzutreten. 2. Am 1. Oktober 2017 ist das Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1; abgekürzt PBG) in Kraft getreten und das Baugesetz aufgehoben worden