Allerdings haben sie den Einwand des fehlenden Material- und Farbkonzepts immerhin in der Stellungnahme vom 12. März 2021 zum Amtsbericht der DMP vom 29. Januar 2021 und damit noch während der Sachverhaltsermittlung im Rekursverfahren vorgebracht, weshalb der nachträgliche Einwand dennoch nicht verspätet erfolgt ist. Ausserdem wirft die Rüge des fehlenden Material- und Farbkonzepts hauptsächlich rechtliche Fragen auf, die keiner weiteren Sachverhaltsabklärungen bedürfen und somit zu keiner Verzögerung des Rekursverfahrens führen. Ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen lässt sich aus dieser nachträglichen Rüge nicht ableiten.