eine andere Stellung zur Strasse aufweise. In einer weiteren Eingabe, ebenfalls vom 12. März 2021, teilt der Vertreter der Rekurrenten mit, die E.___ sowie G.___ würden sich aus dem Rekursverfahren zurückziehen. F.___, Z.___, habe das Grundstück Nr. 008 inzwischen von der O.___AG übernommen und trete als deren Rechtsnachfolger in das Rekursverfahren ein. Ebenso würden B.___, X.___, als neue Eigentümer des Grundstücks Nr. 009 und damit als Rechtsnachfolger von L.___ in das Rekursverfahren eintreten. b) Am 16. März 2021 reicht die Vorinstanz und am 18. März 2021 der Vertreter der Rekursgegner eine Stellungnahme zu den erwähnten Amtsberichten ein.