E. a) Am 12. März 2021 reicht der Vertreter der Rekurrenten eine Stellungnahme zu den erwähnten Amtsberichten sowie seine Kostennote ein. Er macht zusätzlich geltend, das erforderliche Material- und Farbkonzept fehle beim umstrittenen Baugesuch, weshalb der Amtsbericht der DMP unvollständig sei. Das Vorgehen der Vorinstanz, mittels einer Auflage die Nachreichung des Material- und Farbkonzepts in einem Gebiet mit erhöhten ästhetischen Anforderungen zu verlangen, sei unzulässig. Die DMP befürworte im Amtsbericht die Strassenabstandsunterschreitung gegenüber der N.___strasse als ortsbaulich passend, sehe sie jedoch ausdrücklich nicht aus Gründen des Ortsbildschutzes geboten;