eine solche sei schon aus grundsätzlichen Sicherheitsaspekten zu vermeiden. Auch sei die Breite der N.___strasse im Einmündungsbereich in die M.___strasse sowohl im Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 29/2021), Seite 6/20 Bestand als auch mit dem geplanten Strassenprojekt nicht ausreichend, um eine verkehrssichere Erschliessung der an der N.___strasse liegenden Grundstücke sicherzustellen.