h) Mit Amtsbericht vom 19. Februar 2021 führt das kantonale Tiefbauamt (TBA) aus, die Kombination aus privater Grundstückszufahrt und Strassenknoten M.___strasse/N.___strasse verstosse einerseits gegen die Norm 40 050 ("Grundstückszufahrten") der Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute (VSS) sowie gegen Art. 65 f. BauR und sei andererseits auch nicht genügend verkehrssicher. Die nötigen Sichtweiten auf die öffentlichen Strassen könnten bei der geplanten Grundstückszufahrt nicht eingehalten werden, da es sich um eine schleifende Zufahrt handle; eine solche sei schon aus grundsätzlichen Sicherheitsaspekten zu vermeiden.