C. Gegen diesen Beschluss erhoben A.___, L.___, C.___, D.___, die E.___, die O.___ AG, G.___ sowie H.___ durch ihren Rechtsvertreter mit Schreiben vom 26. Juni 2017 Rekurs beim Baudepartement. Mit Rekursergänzung vom 24. Juli 2017 werden folgende Anträge gestellt: 1. Das Rekursverfahren sei bis zum Vorliegen eines Entscheides des Stadtrates über das Begehren um Erlass einer Planungszone zu sistieren. 2. Es sei der Baubewilligungs- und Einspracheentscheid der Vorinstanz vom 06. Juni 2017 vollumfänglich aufzuheben.