Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 29/2021), Seite 3/20 dem die Auflage, dass in der Tiefgarage vier frei zugängliche Parkplätze für Besucher anzubieten seien. Die privatrechtliche Einsprache nach Art. 684 ZGB wies die Baukommission mit der Begründung ab, das Bauvorhaben entspreche den öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften und es seien keine besonderen Umstände ersichtlich, welche übermässige Einwirkungen auf die Nachbargrundstücke zur Folge haben könnten.