Die Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage halte sämtliche Vorgaben ein. Der bestehenden unzureichenden Erschliessung begegnete die Baukommission mit einer Auflage in der Baubewilligung, wonach mit den Abbruch- und Bauarbeiten erst begonnen werden dürfe, wenn der Teilstrassenplan für den Ausbau der N.___strasse in Rechtskraft erwachsen sei. In Bezug auf die ungenügende Zahl an Besucherparkplätzen verfügte die Baukommission zu-