Die Zu- und Wegfahrt in die Tiefgarage sei nicht verkehrssicher ausgestaltet. Das Bauvorhaben habe übermässige Auswirkungen auf die beiden direkt angrenzenden Grundstücke Nrn. 005 und 006 zur Folge; aufgrund der übermässigen Höhe der geplanten Gebäude werde den Eigentümern dieser Grundstücke Licht und Besonnung wie auch Sicht entzogen. Als Eventualantrag beantragten die Einsprecher Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 29/2021), Seite 2/20 den Erlass einer Planungszone durch den Stadtrat und die Sistierung des Baubewilligungsverfahrens bis zum Inkrafttreten des neuen Baureglements der Stadt Z.___.