Der für das Haus Nord ermittelte Niveaupunkt sei falsch ermittelt worden, was eine Überschreitung der Gebäudehöhe zur Folge habe. Die geltenden Strassenabstände von 4 m gegenüber der M.___strasse und von 3 m gegenüber der N.___strasse würden unterschritten, ohne dass Gründe für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung vorlägen. Die geplanten fassadenbündigen Dachgauben würden gegen die Vorschriften für Dachaufbauten verstossen und die Dachlandschaft beeinträchtigen. Lediglich zwei Besucherparkplätze seien nicht ausreichend, und sie lägen zudem an einem ungeeigneten, die Verkehrssicherheit gefährdenden Ort. Die Zu- und Wegfahrt in die Tiefgarage sei nicht verkehrssicher ausgestaltet.