e) A.___ bzw. der Eigentümer des Grundstücks Nr. 001 wird verpflichtet, die eigenmächtig eingebauten Balken- und Primärstruktur zurückzubauen und die Scheune Vers.-Nr. 544 in den Zustand vor den illegalen Bauarbeiten im Jahr 2015 zurückzuversetzen oder vollständig abzubrechen. Für den Rückbau wird eine Frist von sechs Monaten ab Rechtskraft dieses Entscheids festgesetzt. 4. a) A.___ bezahlt eine Entscheidgebühr von Fr. 4‘500.–. Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 53/2019), Seite 29/30 b) Der von A.___ am 25. Oktober 2016 geleistete Kostenvorschuss von Fr. 1'000.– wird angerechnet.