6.5.5 Nach dem Gesagten kann auf die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands nicht verzichtet werden. Die privaten Interessen der Rekurrenten am Bestand der illegalen Baute bzw. am Verzicht auf die Wiederherstellung sind nicht höher zu gewichten als das öffentliche Interesse an der Durchsetzung der Raumplanung und der Bauvorschriften sowie der Rechtsgleichheit. Dazu kommt, dass der Rekurrent 1 die Remise nicht gutgläubig saniert hat. Eine mildere Massnahme gibt es nicht. Die vollständige Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bzw. der komplette Rückbau der illegalen Sanierung der Scheune Vers.-Nr.