Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 53/2019), Seite 26/30 gaben zufolge bautechnisch nicht mehr stabil, weshalb der Rekurrent 1 für die unfachmännisch ausgehöhlte und mit Seilen verspannte Scheune auch keinen grossen Kaufpreis bezahlt haben dürfte. Der blosse Umstand, dass er die rechtswidrige Baute seit mehreren Jahren nutzt, spricht ebenfalls nicht gegen die Verhältnismässigkeit des Abbruchs. Wer lange von einer rechtswidrigen Begünstigung profitiert hat, soll im Gegenteil nicht zusätzlich dadurch privilegiert werden, dass die Rechtswidrigkeit auf unabsehbare Zeit hin weiter geduldet wird.