Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 53/2019), Seite 24/30 dafür eine Ausnahmebewilligung erteilt werden. Das öffentliche Interesse an der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands, nämlich die rechtsgleiche Anwendung und Durchsetzung des Grundsatzes der Trennung des Baugebiets vom Nichtbaugebiet, ist somit stark zu gewichten.