Abgesehen davon, dass solche baulichen Veränderungen das übliche Mass einer blossen baubewilligungsfreien Renovation offensichtlich sprengen, musste dem Rekurrenten 1 auch klar sein, dass Mitarbeiter des Bauamtes selbst auf kommunaler Stufe keine Entscheidungskompetenz haben. Somit würde es auch keine Rolle spielen, wenn die Scheune ansonsten grundsätzlich noch in einem guten Zustand gewesen wäre (Urteil des Bundesgerichtes 1C_131/2018 vom 27. August 2018 Erw. 6.2.). Ebenfalls unbehelflich in diesem Zusammenhang wäre, wenn der Rechtsvorgänger ihm zugesichert hätte, dass er die Scheune für die hobbymässige Haltung von sieben Pferden (weiter) nutzen und sanieren dürfe.