Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 53/2019), Seite 21/30 der Scheune Vers.-Nr. 004 erachtet sie dagegen als unverhältnismässig. Zum einen eigne sich die Scheune hervorragend zur Pferdehaltung und es würden hier auch schon seit über 35 Jahre Pferde gehalten. Zwar möge der heutige Eigentümer auf Grund seiner privaten Lebenssituation die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllen. Eine zukünftige bestimmungsgemässe Nutzbarkeit wäre aber gleichwohl möglich. Sogar eine landwirtschaftliche Nutzung der Scheune sei wieder denkbar. Sodann würde der Abbruch das Landschaftsbild beeinträchtigen.