5, S. 11). Die vorzunehmende Interessenabwägung ergibt somit, dass gewichtige öffentliche Interessen gegen den illegal erstellten Reitplatz in der Fruchtfolgefläche sprechen und ein für die Hobbytierhaltung nötiger Allwetterplatz weitgehend ausserhalb der Fruchtfolgefläche direkt an der Scheune erstellt werden könnte (vgl. Art. 24e Abs. 2 Satz 2 RPG). 6. Die Vorinstanz hat die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands geprüft und verfügt, dass die beiden illegal eingebauten Geschossdecken zurückgebaut werden müssen. Einen Rückbau der ebenfalls erneuerten Balken bzw. der eigenmächtig eingebauten Primärstruktur