Unmittelbar bei der Scheune befindet sich schon jetzt ein Schotterplatz, der früher ebenfalls als Auslauffläche für die Pferde genutzt und wo zudem eine Kreisführungsanlage betrieben wurde. Dazu kommt, dass der nachträglich zu legalisierende Reitplatz mit der direkten Anbindung an die Scheune weitgehend aus der Fruchtfolgefläche herausgenommen werden könnte, zumal Fruchtfolgeflächen nach den Planungsgrundsätzen des Raumplanungsrechts möglichst zu erhalten sind (Art. 3 Abs. 2 Bst. a RPG).