Im ersten Obergeschoss, das über eine neue Treppe erschlossen wird, war bei der Begehung ein Holzlager und eine Holzbearbeitungsstätte eingerichtet. Das zweite Obergeschoss ist nebst einer Treppe zusätzlich mit einem grossen Warenlift verbunden. Der Rekurrent 1 will in diesen beiden Obergeschossen Stroh und Futter sowie antike Möbel einlagern. Nebstdem vorliegend keine Bewohner naher gelegenen Wohnbauten sieben Pferde hobbymässig betreuen und die Scheune Vers.-Nr. 004 nicht mehr in ihrer ursprünglichen Substanz erhalten ist, wird mit der Erneuerung der beiden Geschosse auch das Mass der zulässigen Wohnnutzungserweiterung weit überschritten (Art. 42b Abs. 1 und 2 RPV).