die Binder mit Verschraubungen und Bauplatten verstärkt und am Bauwerk einzelne Ausbesserungen vorgenommen werden. Mit Ausnahme der Pferdeboxen sollten sonst an der Scheune jedoch keinerlei Veränderungen vorgenommen werden, so dass eine Zweckänderung der Scheune zur hobbymässigen Tierhaltung im Sinn einer Wohnnebennutzung gemäss Art. 24a RPG, das heisst als Zweckänderung ohne bauliche Massnahmen, bewilligt werden konnte. Von dieser Bewilligung hatte der damalige Gesuchsteller ausdrücklich innerhalb eines Jahres Gebrauch zu machen, ansonsten sie verwirkte.