5.6.2 In diesem Zusammenhang lässt der Rekurrent 1 vortragen, die zwischenzeitlich vorgenommenen Instandstellungs- und Sanierungsarbeiten seien mit Beschluss der Baubehörde vom 14. März 2011 bzw. mit Zustimmungsverfügung des AREG vom 24. November 2010 längst bewilligt. Dem ist nicht so; das AREG verlangte damals, dass die zu jener Zeit vorhandenen zehn Pferdeboxen auf sieben reduziert würden, wobei diese von der Scheune Vers.-Nr. 003 in die Scheune Vers.- Nr. 004 verlegt werden durften. Dafür sollten in der ausgehölten Scheune Vers.-Nr. 004 die Binder mit Verschraubungen und Bauplatten verstärkt und am Bauwerk einzelne Ausbesserungen vorgenommen werden.