Entscheidend ist, dass diese zwischenzeitlich vollständig entfernt bzw. verrottet sind. Davon abgesehen, dass der Rekurrent 1 auf entsprechende Nachfrage am Rekursaugenschein erklärt hatte, auf die Nutzung der beiden Obergeschosse nicht verzichten zu wollen, stellt sich die Frage, ob das erste Obergeschoss als blosse Decke des Erdgeschosses für eine tiergerechte Haltung der Pferde nötig sei, somit nicht mehr.