5.6.1 Der Vorgänger des Rekurrenten 1 hat die Scheune Vers.- Nr. 544 im Jahr 2006 ohne Baubewilligung ausgehöhlt (vgl. Fotos in den Akten des AREG, act. 2). Die dadurch instabil gewordene Gebäudehülle hat er – insbesondere nach Auffassung des Rekurrenten 1 – unfachmännisch mit Drahtseilen verspannt und drei mobile Pferdeboxen reingestellt. Um die Scheune wieder zu stabilisieren, baute der Rekurrent 1 im Jahr 2015, ebenfalls ohne Baubewilligung, ein komplett neues Geschoss bzw. einen Holzboden ein. Der noch vorhandene Boden im 2. Obergeschoss ersetzte er, weil dieser völlig morsch war und durchzubrechen drohte.