5.5.6 Sodann musste im Verlauf des Rekursverfahrens in Erfahrung gebracht werden, dass D.___ – wie gesagt basiert das vorliegende Gesuch auf ihr – zwischenzeitlich nicht mehr auf dem Hof lebt. Da der Rekurrent 1 nicht geltend macht, er selbst oder andere Bewohner einer nahe gelegenen Wohnbaute würden die sieben Pferde in ihrer Freizeit betreuen, ist der angefochtenen Baubewilligung die Grundlage von vornherein entzogen, weshalb sie, soweit sie erteilt wurde, schon deshalb aufgehoben werden muss. Da der Rekurrent 1 aber weiterhin an seinem Gesuch für die hobbymässige Pferdehaltung in der Scheune Vers.-Nr.