Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 53/2019), Seite 16/30 zumal er nicht geltend macht, er sei nebst seiner vollzeitigen Erwerbstätigkeit als Immobilienbewirtschafter/Schreiner in Y.___ neu in der Lage, mehr zur Betreuung der Pferde beizutragen als er dies bis anhin getan hat. Am Rekursaugenschein führte er aus, dass seine Partnerin zwei Pferde alters- bzw. unfallbedingt auf dem Laufband bewege, ein Jungtier reite sie derzeit ein. Für das kürzlich verstorbene Fohlen wollten sie ein neues kaufen. Mit den restlichen drei Pferden reite sie täglich aus, mache Gymnastik, longiere oder übe Springreiten.